Heizungsprüfung gemäß §60b Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Anfang 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten eine verpflichtende Prüfung aller älteren Heizungsanlagen eingeführt, die Wasser als Wärmeträger nutzen. Werden im Rahmen der Untersuchung Mängel festgestellt, muss die Heizung optimiert werden.

§60b GEG erweitert die EnSimiMaV

Im Bereich Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen gelten noch bis zum 30.9.2024 die Regelungen der EnSimiMaV, und diese beziehen sich lediglich auf Gasheizungen. Die neuen Regelungen des §60b GEG werden ab dem 1.10.2024 wirksam und umfassen dann alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, d.h. neben zentralen Gas- auch Öl- oder Holzheizungen. Ziel ist, wesentliche Energieverluste zu vermeiden und die Effizienz der Anlagen zu erhöhen.

Wen betrifft §60b GEG und was sind die Fristen?

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten, die über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger versorgt werden, müssen die Anlagen ab dem 1.10.2024 wie folgt auf Optimierung geprüft werden:

  • Eine Heizung, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und keine Wärmepumpe ist, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
  • Eine Heizung, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Was muss gemäß §60b GEG geprüft werden?

Nach § 60b Abs. 1 Satz 3 GEG muss geprüft werden:

  1. Ob die zum Betrieb der Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob eine effiziente Heizungspumpe im Heizsystem eingesetzt wird,
  3. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen oder Armaturen durchgeführt werden sollten und
  4. welche Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur nach Inaugenscheinnahme durchgeführt werden können.

Welche Maßnahmen verlangt §60b GEG?

Laut Gesetz sind zur Optimierung einer Anlage (Punkt 1. oben) unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes und die menschliche Gesundheit regelmäßig notwendig:

  1. Die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  2. die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und eine Information des Betreibers, insbesondere zur Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung,
  3. die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  4. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe,
  5. die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  6. die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern, und
  7. die Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere die Vorgaben des § 71 Absatz 1 für Heizungsanlagen.

Und wie setze ich das sinnvoll, kostengünstig und zukunftssicher um?

Unabhängig davon, wie man zum GEG und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nun steht, Tatsache ist, dass die deutliche Mehrheit der deutschen Heizungen nicht richtig eingestellt sind und weitestgehend im “Blindflug” laufen. Die Anlagen verursachen dadurch erhebliche Mehrkosten und belasten die Umwelt unnötig mit erhöhtem Ressourcenverbrauch und CO2-Austoß. Dies kann in Niemandes Interesse sein – auch und gerade vor dem Hintergrund steigender CO2-Bepreisung, ESG-Richtlinien und vielem mehr. Um hier den Fokus weg von der Pflichterfüllung “lästiger” Auflagen hin zur Schaffung eines tatsächlich messbaren und langfristig wirksamen Nutzen zu lenken, ist weniger die Prüfung das Entscheidende, sondern das Ergreifen der richtigen Maßnahmen! Wer also aus der zugegeben herausfordernden Situation heraus “wir müssen im Bestand jetzt in alle Heizungskeller und etwas tun” für sich, die Mieter und die Umwelt echte  Vorteile erzielen möchte, setzt auf eine intelligente Umsetzung: Den digitalen Heizungskeller, der mehr kann.

Mit dem Energiespar-Pilot die Betriebseffizienz nachhaltig steigern

Warum den Gang in den Keller nicht sinnvoll nutzen, um neben dem Erfüllen der Auflage direkt die Transformation zum digitalen Heizungskeller zu vollziehen? Unser System lässt sich einfach, minimalinvasiv und ohne Unterbrechung des Betriebs installieren. Danach prüft unser Energiespar-Pilot regelmäßig die Betriebseffizienz der Anlage und optimiert Einstellungen und Betrieb bei Bedarf automatisch! Immer wieder aktuell und nicht nur an einem Tag, denn äußere Bedingungen und Nutzungsverhalten ändern sich! So können Sie den gesamten Betrieb Ihres Portfolios digitalisieren, automatisieren und optimieren. Gleichzeitig profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen, wie Fernsteuerung, Monitoring und Alarmierungen im Störfall. Die komplexe Steuerung für die erfolgreiche Einführung multivalenter Systeme mit Wärmepumpe, PV und Co haben Sie dann übrigens ebenfalls schon an Bord.

Und ach ja, die Heizungsprüfung gemäß §60b GEG können wir nach Absprache auch mit erledigen.

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Quellen:

GEG bei "Gesetze im Internet"

GEG 2024 Volltext der zweiten Novelle, nichtamtliche Fassung bei GEG-Info.de

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