Die Anfang 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten eine verpflichtende Prüfung aller älteren Heizungsanlagen eingeführt, die Wasser als Wärmeträger nutzen. Werden im Rahmen der Untersuchung Mängel festgestellt, muss die Heizung optimiert werden.
Im Bereich Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen gelten noch bis zum 30.9.2024 die Regelungen der EnSimiMaV, und diese beziehen sich lediglich auf Gasheizungen. Die neuen Regelungen des §60b GEG werden ab dem 1.10.2024 wirksam und umfassen dann alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, d.h. neben zentralen Gas- auch Öl- oder Holzheizungen. Ziel ist, wesentliche Energieverluste zu vermeiden und die Effizienz der Anlagen zu erhöhen.
In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten, die über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger versorgt werden, müssen die Anlagen ab dem 1.10.2024 wie folgt auf Optimierung geprüft werden:
Nach § 60b Abs. 1 Satz 3 GEG muss geprüft werden:
Laut Gesetz sind zur Optimierung einer Anlage (Punkt 1. oben) unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes und die menschliche Gesundheit regelmäßig notwendig:
Unabhängig davon, wie man zum GEG und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nun steht, Tatsache ist, dass die deutliche Mehrheit der deutschen Heizungen nicht richtig eingestellt sind und weitestgehend im “Blindflug” laufen. Die Anlagen verursachen dadurch erhebliche Mehrkosten und belasten die Umwelt unnötig mit erhöhtem Ressourcenverbrauch und CO2-Austoß. Dies kann in Niemandes Interesse sein – auch und gerade vor dem Hintergrund steigender CO2-Bepreisung, ESG-Richtlinien und vielem mehr. Um hier den Fokus weg von der Pflichterfüllung “lästiger” Auflagen hin zur Schaffung eines tatsächlich messbaren und langfristig wirksamen Nutzen zu lenken, ist weniger die Prüfung das Entscheidende, sondern das Ergreifen der richtigen Maßnahmen! Wer also aus der zugegeben herausfordernden Situation heraus “wir müssen im Bestand jetzt in alle Heizungskeller und etwas tun” für sich, die Mieter und die Umwelt echte Vorteile erzielen möchte, setzt auf eine intelligente Umsetzung: Den digitalen Heizungskeller, der mehr kann.
Warum den Gang in den Keller nicht sinnvoll nutzen, um neben dem Erfüllen der Auflage direkt die Transformation zum digitalen Heizungskeller zu vollziehen? Unser System lässt sich einfach, minimalinvasiv und ohne Unterbrechung des Betriebs installieren. Danach prüft unser Energiespar-Pilot regelmäßig die Betriebseffizienz der Anlage und optimiert Einstellungen und Betrieb bei Bedarf automatisch! Immer wieder aktuell und nicht nur an einem Tag, denn äußere Bedingungen und Nutzungsverhalten ändern sich! So können Sie den gesamten Betrieb Ihres Portfolios digitalisieren, automatisieren und optimieren. Gleichzeitig profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen, wie Fernsteuerung, Monitoring und Alarmierungen im Störfall. Die komplexe Steuerung für die erfolgreiche Einführung multivalenter Systeme mit Wärmepumpe, PV und Co haben Sie dann übrigens ebenfalls schon an Bord.
Und ach ja, die Heizungsprüfung gemäß §60b GEG können wir nach Absprache auch mit erledigen.
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GEG 2024 Volltext der zweiten Novelle, nichtamtliche Fassung bei GEG-Info.de